besonderen Güte- und Prüfbestimmungen
Anlage 14
Montageschweißungen

1.1 Geltungsbereich

GZ 606/1 Stahlschornsteine
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahlkonstruktionen

1.2 Montageschweißungen

Prüfungsgegenstand sind alle Montageschweißungen, die für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Beschreibungen der Montageschweißungen
Beschreibungen der Schweißnähte mit Schwarz-Weiß-Verbindungen
Beschreibungen der Schweißnähte für dünnwandige Bleche und Rohre

Der Fremdprüfer prüft die Arbeitsanweisungen für die Montageschweißungen und bestätigt, dass die Arbeitsanweisungen für Montageschweißungen für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Arbeitsanweisungen für Montageschweißungen
Arbeitsanweisungen für Schwarz-Weiß-Verbindungen
Arbeitsanweisungen für dünnwandigen Bleche und Rohre

Namen der benannten Nachunternehmen

Dokumentation:

Kopie der Urkunde über ein Schweißfachingenieurstudium
Schweißzertifikat nach DIN EN 1090 – 2 mit der Ausführungsklasse EXC3
CE – Zeichen nach DIN EN 13084 – 7
CE – Zeichen nach DIN EN 1090 – 2
Schweißnachweis nach DIN EN 3834-2
Die Prüfung erfolgt entsprechend dem Prüfprotokoll „Montageschweißungen“

1.3 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.

1.4 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Gütezeichen

1.5 Änderungen

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

2 Verpflichtungsschein

Name der Unternehmen:

Der Unterzeichnete / das unterzeichnete Unternehmen beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.

  • die Aufnahme als Mitglied
  • die Erteilung einer Lizenz
  • die Verleihung des Rechts zur Führung* eines oder mehrerer GGS-Gütezeichen der technischen Präqualifikation in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**

Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den

  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der

sowie

  • die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
  • die Gütezeichensatzung
  • die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2
  • Prüfprotokolle zu den zusätzlichen technischen Anforderungen
  • zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden. 

 

(Ort und Datum)                                                              (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel)

3 Prüfprotokoll

Geltungsbereich

606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 Luft- und Abgaskanäle
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen

Unternehmensangaben

Unternehmen:

Anschrift:

Verantwortlich für die Montageschweißungen:

Arbeitsanweisungen

Arbeitsanweisung für Montagenähte:

Arbeitsanweisung für Schwarz-Weiß-Verbindungen

Arbeitsanweisung für Schweißnähte für dünnwandige Bleche

Dokumentation

CE – Zertifizierung nach DIN EN 1090-2
CE – Zertifizierung nach DIN EN 13084-7
Schweißnachweis nach DIN EN 1090-2
Schweißnachweis nach DIN EN 3834-2

Bericht des Fremdprüfers

Der Fremdprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die entsprechenden Arbeitsanweisungen für die Montageschweißungen, die Schwarz-Weiß-Verbindungen und die Arbeitsanweisungen für dünnwandige Bleche und Rohre für die Gütezeichenprodukte ausstellen kann.

Der Fremdprüfer empfiehlt der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. der _____GmbH die Urkunden Montageschweißungen, Schweißnachweis für die Schwarz-Weiß-Verbindungen und Schweißnachweis für dünnwandige Bleche und Rohre auszustellen.

 

Datum                                                                                                                        Unterschrift

 

4 Urkunde