besonderen Güte- und Prüfbestimmungen
Anlage 18
Inspektionen

1.1 Geltungsbereich

GZ 606/1 Stahlschornsteine
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahlkonstruktionen

1.2 Inspektionen

Prüfungsgegenstand sind alle Inspektionen, die an die gütegesicherten Produkte durchgeführt werden.

Beschreibungen der Mindestanforderungen für Inspektionen von gütegesicherten Produkten.

Begehung der Bauwerke mit Wanddickenmessungen und Schichtdickenmessungen
Überprüfung von
Ankerkörbe und Verankerungen aller Arten und horizontalen Abstützungen
Fußkonstruktionen und allen Verstärkungen
Tragrohröffnungen mit allen Verstärkungen
Tragrohrflanschverbindung entsprechend IVS – Richtlinien entsprechend den gültigen Fassungen
Korrosionsschutz
Anschlussstutzen und deren Verstärkungen
Tragrohrverkleidung
Tragrohrentwässerungen
Unterkonstruktionen aus Stahl
Innenrohr aus Stahl
Innenrohrflanschverbindungen und Innenrohrsteckverbindungen
Innenrohrabgasstutzen
Reinigungsöffnungen
Kopfkonstruktionen
Innenrohrentwässerungen
Wärmedämmungen
Sicherheitssteigleiter, Steigleiter und Treppen
Bühnen und Umsteigpodeste
Messvorrichtungen
Schwingungsdämpfende Maßnahmen
Bauteile im begehbaren Zwischenraum
Horizontalführungen
Beleuchtungen durch Fachunternehmen
Flugsicherung durch Fachunternehmen
Blitzschutz durch Fachunternehmen
Antennen durch Fachunternehmen
Abgasrohrleitungen
Abgasrohrschraubverbindungen und Abgasrohrsteckverbindungen
Reinigungsöffnungen

Der Fremdprüfer prüft die Wartungs-, Zustandsüberwachungs- und Inspektionsprotokolle und bestätigt, dass die Wartungs-, Zustandsüberwachungs- und Inspektionsprotokoll für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Dokumentation:

Mindestens drei durchgeführte Zustandsüberwachung mit Protokollen.
Entwurf eines Wartungsprotokolls
Entwurf eines Zustandsüberwachungsprotokolls
Entwurf eines Inspektionsprotokolls

1.3 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.

1.4 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Gütezeichen

1.5 Änderungen

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

2 Verpflichtungsschein

Name der Unternehmen:

Der Unterzeichnete / das unterzeichnete Unternehmen beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.

  • die Aufnahme als Mitglied
  • die Erteilung einer Lizenz
  • die Verleihung des Rechts zur Führung* eines oder mehrerer GGS-Gütezeichen der technischen Präqualifikation in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**

Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den

  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der

sowie

  • die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
  • die Gütezeichensatzung
  • die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2
  • Prüfprotokolle zu den zusätzlichen technischen Anforderungen
  • zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden. 

 

(Ort und Datum)                                                              (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel)

3 Prüfprotokoll

Geltungsbereich:

606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 Luft- und Abgaskanäle
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen

Unternehmensangaben

Unternehmen:
Anschrift:
Verantwortlich für die Inspektionen:

Beschreibung der Inspektion

Das Konzept der Inspektionen beruht auf einer regelmäßigen Erfassung des Zustandes der Bauwerke durch Messungen und Analyse physikalischer Größen.
Wartungen, Zustandsüberwachungen und Inspektionen sind die Prüfungen und Überwachungen von Bauwerken hinsichtlich ihrer Standsicherheit. Die regelmäßigen Prüfungen und Überwachungen haben den Zweck, etwa eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen und zu bewerten und die Eigentümer der Bauwerke in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ergreifen, bevor größerer Schaden eintritt oder die Standsicherheit beeinträchtigt wird.

Beschreibung von Wartungen, Zustandsüberwachungen und Inspektionen
Protokolle für Wartungen, Zustandsüberwachungen und Inspektionen
Begehung der Bauwerke mit Wanddickenmessungen und Schichtdickenmessungen
Überprüfung von
Ankerkörbe und Verankerungen aller Arten und horizontalen Abstützungen
Fußkonstruktionen und allen Verstärkungen
Tragrohröffnungen mit allen Verstärkungen
Tragrohrflanschverbindung entsprechend den Richtlinien des Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. in der gültigen Fassungen.
Korrosionsschutz
Anschlussstutzen und deren Verstärkungen
Tragrohrverkleidung
Tragrohrentwässerungen
Unterkonstruktionen aus Stahl
Innenrohr aus Stahl
Innenrohrflanschverbindungen und Innenrohrsteckverbindungen
Innenrohrabgasstutzen
Reinigungsöffnungen
Kopfkonstruktionen
Innenrohrentwässerungen
Wärmedämmungen
Sicherheitssteigleiter, Steigleiter und Treppen
Bühnen und Umsteigpodeste
Messvorrichtungen
Schwingungsdämpfende Maßnahmen
Bauteile im begehbaren Zwischenraum
Horizontalführungen
Beleuchtungen durch Fachunternehmen
Flugsicherung durch Fachunternehmen
Blitzschutz durch Fachunternehmen
Antennen durch Fachunternehmen
Abgasrohrleitungen
Abgasrohrschraubverbindungen und Abgasrohrsteckverbindungen
Reinigungsöffnungen

Vorlage von drei Instandhaltungsprotokolle, Zustandsüberwachungsprotokolle und Inspektionsprotokolle.

Nachunternehmen:

Dokumentation

Instandhaltungsprotokolle
Zustandsüberwachungsprotokolle
Inspektionsprotokolle
Kopie der Urkunde über ein Ingenieurstudium
Kopie der Urkunde über ein Schweißfachingenieurstudium
Dokument für die Festlegung der Intervalle der Zustandsüberwachungen
Richtlinien des Industrie – Verband Stahlschornsteine e. V. in gültiger Fassung

Bericht des Fremdprüfers

Der Fremdprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die Inspektionen an den Gütezeichenprodukte durchführen kann.

Der Fremdprüfer empfiehlt der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. der GmbH die Urkunde „Inspektionen“ auszustellen.

 

Datum                                                                                                                        Unterschrift

 

4 Urkunde