Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen
Herkunftsgewährzeichen
„Made in Germany“
Anlage 30

2 Informationen

Die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. bietet den Mitgliedern die GGS-Herkunftsgewährzeichen an:

– Herkunftsgewährzeichen „Made in Germany“
– Herkunftsgewährzeichen „Made in Europa“

Das Herkunftsgewährzeichen kann an europäischen und außereuropäischen Unternehmen vergeben werden, die eine Produktionsstätte in der Bundesrepublik Deutschland oder in der europäischen Union haben.

Die Mitgliederversammlung kann europäischen und außereuropäischen Unternehmen eine Lizenz erteilen, dass das Führen des Herkunftsgewährzeichen erlaubt, unter der Voraussetzung, dass die Produktion der gütegesicherten Produkte auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder der europäischen Union stattfindet.
Die Lizenznehmer werden nicht Mitglied in der Gütegemeinschaft und haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Die Mitgliederversammlung legt die Intervalle der Fremdprüfungen und die Kosten für die Lizenz fest.

1.1 Geltungsbereich

GZ 606/1 Stahlschornsteine
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahlkonstruktionen

1.2 Herkunftsgewährzeichen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, dass die maßgebliche Herstellung der Ware auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgen muss

Produkte für das Herkunftsgewährzeichen sind die Produkte der Gütezeichen.
Die statisch berechneten Bauteile der gütegesicherten Produkte müssen in Deutschland hergestellt werden und dürfen dann dürfen mit dem Herkunftsgewährzeichen gekennzeichnet werden.

Vormaterialien können aus den EU – Mitgliedsstaaten oder aus Drittstaaten geliefert werden, müssen aber mit dem CE – Zeichen oder dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein.

Das Herkunftsgewährzeichen gilt nicht für folgende angebaute Bauteile an den gütegesicherten Produkten: Elektroarbeit, Blitzschutzanlagen, Flughindernisbefeuerungen, Messgeräte, Sicherheitsteigleiter mit Fangvorrichtungen

1.3 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.

1.4 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Gütezeichen

1.5 Änderungen

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

2 Verpflichtungsschein

Name der Unternehmen:

Der Unterzeichnete / das unterzeichnete Unternehmen beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft “Stahlhochbau e. V.“

  • die Aufnahme als Mitglied
  • die Erteilung einer Lizenz
  • die Verleihung des Rechts zur Führung* des GGS-Gütezeichens “Herkunftsgewährzeichen“ in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**

Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den

  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5

sowie

  1. die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
  2. die Gütezeichensatzung
  3. die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2
  4. Prüfprotokoll zu dem Herkunftsgewährzeichen
  5. die gütegesicherten Produkte mit dem Herkunftsgewährzeichen zu kennzeichnen
  6. zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden. 

 

(Ort und Datum)                                                              (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel)

3 Prüfprotokoll

Gütezeichen

606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen

Unternehmensangaben

Unternehmen:

Anschrift:

Projekt:

Verantwortlich für das Herkunftsgewährzeichen:

Die gütegesicherten Produkte entsprechend den RAL – Gütezeichen sind zugelassen für das Herkunftsgewährzeichen „Made in Germany“. Folgende zusätzliche Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Der Hersteller der gütegesicherten Produkte muss auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland angesiedelt sein.
  • Die Bauteile der gütegesicherten Produkte, die einer statischen Berechnung unterliegen, müssen auf dem Staatsgebiet der Bundesrepublik hergestellt werden.
  • Die Vormaterialien dürfen von außerhalb von Deutschland gefertigt und angeliefert werden, müssen aber mit dem CE- Zeichen oder mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet sein.

Gütegesicherte Produkte entsprechend den RAL – Gütezeichen

benannte Nachunternehmen: keine

Dokumentation

Vorlage der eigenen werkseigenen Produktionskontrolle mit den entsprechenden Werkszeugnissen.

Bericht des Fremdprüfers:

Der Fremdprüfer bestätigt, dass die Bauteile entsprechend den besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für das Gütezeichen „Herkunftsgewährzeichen“ gewährleistet werden kann.

Hiermit bescheinigt die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. nach Prüfung, dass die ………………….., die Bauteile entsprechend den Vorgaben des Herkunftsgewährzeichen herstellt.

Der Fremdprüfer empfiehlt der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. der ………………………………..die Urkunde über das Herkunftsgewährzeichen „Made in Germany“ zu erteilen.

 

Datum                                                                                                                        Unterschrift

 

4 Urkunde

9 Beitragsordnung

Bezeichnung

 

Mitglieder 3.1.1

Mitglieder 3.1.2

 

 

 

 

Urkunde: Herkunftsgewährzeichen

jährlich

120,00

120,00

Kennzeichnung

jährlich

60,00

60,00

 

 

 

 

Fremdprüfung vor Ort

 

 

 

 

 

 

 

Kilometergeld

€/km

0,85

0,85

Reisezeit

€/Stunde

180,00

180,00

Arbeitszeit: Prüfung 5 Stunden

€/Stunde

180,00

180,00

Abrechnung entsprechend Stundennachweise

 

 

 

 

 

 

 

Wiederholungsprüfungen alle 3 Jahre

 

 

 

Urkunde: Herkunftsgewährzeichen

jährlich

60,00

60,00

Kennzeichnung

jährlich

30,00

30,00

 

 

 

 

Kilometergeld

€/km

0,85

0,85

Reisezeit

€/Stunde

180,00

180,00

Arbeitszeit: Prüfung 2,5 Stunden

€/Stunde

180,00

180,00

Abrechnung entsprechend Stundennachweis

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsgespräch durch den Vorstand

 

 

 

Kilometergeld

€/km

0,85

0,85

Reise- und Arbeitszeit

€/Stunde

180,00

180,00

Übernachtung

 

Nachweis

Nachweis

 

 

 

 

Preise plus Mehrwertsteuer

 

 

 

 

 

 

 

Zahlung: Vorkasse