besondere Güte- und Prüfbestimmungen
EU – Gewährleistungsmarken
Anlage 31

1 Information

Die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. bietet den Mitgliedern an:

– EU-Gewährleistungsmarken

Die EU-Gewährleistungsmarken können an europäischen und außereuropäischen Unternehmen vergeben werden, wenn sie eine Produktionsstätte in der Bundesrepublik Deutschland oder in der europäischen Union haben.

Die Mitgliederversammlung kann europäischen und außereuropäischen Unternehmen eine Lizenz erteilen für die EU-Gewährleistungsmarken erteilen. Die Lizenznehmer werden nicht Mitglied in der Gütegemeinschaft und haben in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Die Mitgliederversammlung legt die Intervalle der Fremdprüfungen und die Kosten für die Lizenz fest.

1.1 Geltungsbereich

GZ 606/1 Stahlschornsteine
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahltragkonstruktionen

1.2 EU – Gewährleistungsmarken entsprechend der Richtlinie 1999/44/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkauf und der Garantie für Verbrauchsgüter.

Voraussetzung für das Recht die gütegesicherten Produkte mit der EU – Gewährleistungsmarke zu kennzeichnen, ist das RAL-Gütezeichen entsprechend den gütegesicherten Produkten.

Für die gütegesicherten Produkte muss eine Gewährleistung entsprechend der EU – Richtlinie von mindestens 2 Jahren übernommen werden.

1.3 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.

1.4 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Gütezeichen

1.5 Änderungen

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

2 Verpflichtungsschein

Name der Unternehmen:

Der Unterzeichnete / das unterzeichnete Unternehmen beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft “Stahlhochbau e. V.“

  • die Aufnahme als Mitglied
  • die Erteilung einer Lizenz
  • die Verleihung des Rechts zur Führung* des GGS-Gütezeichens “EU-Gewährleistungsmarken“ in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**

Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den

  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5

sowie

  • die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.;
  • die Gütezeichensatzung;
  • die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2;
  • das Prüfprotokoll Gewährleistungsmarke
  • gütegesicherten Produkten mit der EU – Gewährleistungsmarke zu kennzeichnen
  • zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden. 

 

(Ort und Datum)                                                              (rechtsverbindliche Unterschrift)

3 Prüfprotokoll

Gütezeichen

606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen

Unternehmensangaben

Unternehmen:

Anschrift:

Verantwortlich für die Gewährleistungsmarke:

Die gütegesicherten Produkte entsprechend den RAL – Gütezeichen sind zugelassen für die EU – Gewährleistungsmarken. Für die gütegesicherten Produkte muss eine Gewährleistung entsprechend der EU – Richtlinie von mindestens 2 Jahren übernommen werden. Die EU – Gewährleistungsmarke eine besondere Kennzeichnung.

Gütegesicherte Produkte entsprechend den RAL – Gütezeichen

benannte Nachunternehmen: keine

Dokumentation

Vorlage der eigenen werkseigenen Produktionskontrolle mit den entsprechenden Werkszeugnissen.

Bericht des Fremdprüfers:

Der Fremdprüfer bestätigt, dass die Bauteile entsprechend den besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für das Gütezeichen „Gewährleistungsmarken“ gewährleistet werden kann.

Hiermit bescheinigt die Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. nach Prüfung, dass die ………………………. GmbH, die Bauteile entsprechend dem Gewährleistungsmarken hergestellt hat und für eine ordnungsgemäße Abwicklung der Gewährleistungsmarken für geeignet halten.

Der Fremdprüfer empfiehlt der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. der………………………………………..
GmbH die Urkunde über die Gewährleistungsmarken zu erteilen.

 

Datum                                                                                                                        Unterschrift

 

4 Urkunde

9 Beitragsordnung

Bezeichnung   Mitglieder 3.1.1 Mitglieder 3.1.2
       
Urkunde: Gewährleistungsmarken jährlich 120,00 120,00
Kennzeichnung jährlich 60,00 60,00
       
Fremdprüfung      
       
Kilometergeld €/km 0,85 0,85
Reisezeit €/Stunde 180,00 180,00
Arbeitszeit: Prüfung 5 Stunden €/Stunde 180,00 180,00
Abrechnung entsprechend Stundennachweise      
       
Wiederholungsprüfungen nach drei Jahren      
       
Urkunde: Gewährleistungsmarken jährlich 60,00 60,00
Kennzeichnung jährlich 30,00 30,00
       
Kilometergeld €/km 0,85 0,85
Reisezeit €/Stunde 180,00 180,00
Arbeitszeit: Prüfung 2,5 Stunden €/Stunde 180,00 180,00
Abrechnung entsprechend Stundennachweis      
       
Beratungsgespräch durch den Vorstand      
Kilometergeld €/km 0,85 0,85
Reise- und Arbeitszeit €/Stunde 180,00 180,00
Übernachtung   Nachweis Nachweis
       
Preise plus Mehrwertsteuer      
       
Zahlung: Vorkasse