besonderen Güte- und Prüfbestimmungen
Anlage 13
Montage

1.1 Geltungsbereich

GZ 606/1 Stahlschornsteine
GZ 606/2 zylindrische Masten und Türme
GZ 606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
GZ 606/4 Tragmastkonstruktionen
GZ 606/5 Stahlkonstruktionen

1.2 Montagen

Prüfungsgegenstand sind alle Montagen, die für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Beschreibungen der Montagen

Der Fremdprüfer prüft die Montagedokumentationen und Fotodokumentationen und bestätigt, dass die Montagen für die gütegesicherten Produkte geeignet sind.

Namen der benannten Nachunternehmen.

Dokumentation:
Kopie der Urkunde über ein Ingenieurstudium
Kopie der Urkunde über ein Schweißfachingenieurstudium
Schweißzertifikat nach DIN EN 1090 – 2 mit der Ausführungsklasse EXC3
CE – Zeichen nach DIN EN 13084 – 7 für freistehende Schornsteine aus Stahl
CE – Zeichen nach DIN EN 1090 – 2
Schweißzertifikat nach DIN EN 3834-2
GGS – Gütezeichen „Berechnungen“
GGS – Gütezeichen „Konstruktionen“
Die Prüfung erfolgt entsprechend dem Prüfprotokoll „Montage“

1.3 Überwachung

Art, Umfang und Inhalt der Überwachungsmaßnahmen ergibt sich aus Abschnitt 4 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Es ist mindestens eine Fremdprüfung pro Jahr vorzusehen.

1.4 Kennzeichnung

Für die Kennzeichnung gütegesicherter Konstruktionen gemäß dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 5 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen. Das Gütezeichen der Gütegemeinschaft ist mit dem produktbezogenen Hinweis gemäß nachfolgender Zeichenabbildung zu versehen.

Gütezeichen

1.5 Änderungen

Für Änderungen dieser besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gilt Abschnitt 6 der Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen.

2 Verpflichtungsschein

Name der Unternehmen:

Der Unterzeichnete / das unterzeichnete Unternehmen beantragt hiermit bei der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.

  • die Aufnahme als Mitglied
  • die Erteilung einer Lizenz
  • die Verleihung des Rechts zur Führung* eines oder mehrerer GGS-Gütezeichen der technischen Präqualifikation in Verbindung mit der produktbezogenen Inschrift gemäß Absatz 2 dieses Verpflichtungsscheines**

Unterzeichnete/r bestätigt, dass die Allgemeine Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlhochbauten, in Verbindung mit den

  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahlschornsteinen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von zylindrischen Masten und Türme mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/2 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von geschweißten Luft- und Abgasanlagen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/3 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Tragmastkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/4 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der Technischen Präqualifikation.
  • besonderen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung und Errichtung von Stahltragkonstruktionen mit der Kurzbenennung „RAL-GZ 606/5 1 für die gütegesicherten Produkten und mit den zusätzlichen technischen Anforderungen für die Einzelbescheinigungen der

sowie

  • die Vereinssatzung der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V.
  • die Gütezeichensatzung
  • die Durchführungsbestimmungen mit Muster 1 und 2
  • Prüfprotokolle zu den zusätzlichen technischen Anforderungen
  • zur Kenntnis genommen sind und hiermit ohne Vorbehalt als für sich verbindlich anerkannt werden. 

 

(Ort und Datum)                                                              (rechtsverbindliche Unterschrift und Stempel)

3 Prüfprotokoll

Geltungsbereich

606/1 Stahlschornsteine
606/2 zylindrische Masten und Türme
606/3 geschweißte Luft- und Abgasanlagen
606/4 Tragmastkonstruktionen
606/5 Stahlkonstruktionen

Unternehmensangaben

Unternehmen:

Anschrift:

Verantwortlich für die Montage:

Betriebsbesichtigung

Der Fremdprüfer führt eine Montagebesichtigung durch. Der Fremdprüfer stellt fest, dass die GmbH mit den entsprechenden Werkzeugen für die Montage der Gütezeichenprodukte ausgestattet ist.

Dokumentation

Montageunterlagen
CE – Zertifizierung nach DIN EN 1090-2
CE – Zertifizierung nach DIN EN 13084-7
Schweißnachweis nach DIN EN 1090-2
Schweißnachweis nach DIN EN 3834-2

Bericht des Fremdprüfers

Der Fremdprüfer bestätigt, dass das Unternehmen die Montage für die Gütezeichenprodukte durchführen kann.

Der Fremdprüfer empfiehlt der Gütegemeinschaft Stahlhochbau e. V. der GmbH die Urkunde Montage auszustellen.

 

Datum                                                                                                                        Unterschrift

 

4 Urkunde