Güteausschuss
9.0. Güteausschuss
9.1. Der Güteausschuss besteht aus einem Obmann und mindestens zwei weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig. Außerdem gehören dem Güteausschuss der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende an.
9.2. Dem Güteausschuss sollen neben Mitgliedern der Gütegemeinschaft sowohl der mit der Fremdüberwachung Beauftragte als auch neutrale Sachverständige, ggf. Behördenvertreter, angehören.
9.3. Der Vorstand, der Obmann des Güteausschuss und der Geschäftsführer des Verbandes können Fremdprüfer vorschlagen. Der Vorstand beauftragt die Fremdprüfer. Durch die Beauftragung des Fremdprüfers wird der Fremdprüfer automatisch Mitglied im Güteausschuss. Die Beauftragung bedarf der Schriftform.
9.4. Scheidet ein Ausschussmitglied während der Amtsperiode aus, bestellt der Vorstand ein neues Ausschussmitglied.
9.5. Scheidet der Obmann aus, bestellt der Güteausschuss einen neuen Obmann. Das Amt währt jeweils bis zur nächsten Mitgliederversammlung.
9.6. Der Güteausschuss erarbeitet Güte- und Prüfbestimmungen, die von der Mitgliederversammlung zu beschließen sind,
9.7. prüft Anträge auf Verleihung des Gütezeichens Stahlhochbau und schlägt entweder vor, dem Antragsteller das Gütezeichen zu verleihen oder teilt ihm die Gründe für eine Zurückstellung mit,
9.8. überwacht Gütezeichenbenutzer daraufhin, dass sie das Satzungswerk einhalten,
9.9. bestellt Vorstandsmitglieder gemäß Abschnitt 8.4,
9.10. unterstützt den Vorstand.
9.11. Der Güteausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Anwesenden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Obmanns. In Angelegenheiten des eigenen Unternehmens ist ein Güteausschussmitglied von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Über die Beschlüsse sind Niederschriften zu fertigen und vom Obmann und vom Geschäftsführer zu unterschreiben.
9.12. Die Regelungen in Abschnitt 7.1.1., 7.1.2, 7.1.3, sowie Abschnitt 7.7 finden entsprechende Anwendung. Dabei entscheidet der Obmann des Güteausschusses, wie die Versammlung des Güteausschusses gemäß Abschnitt 7.1.1 erfolgt (real oder virtuell) und beschließt etwaige Abstimmung gemäß 7.7.
Mitglieder des Güteausschusses
Mitglied: Christoph Stoiber
Vorsitzender: Reinhard Schubeis (satzungsgemäß)
stellvertretender Vorsitzender: Hans – Georg Husmann (satzungsgemäß)